
Mietinformationen
Allgemeine Informationen
Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes sowie eines gültigen KFZ-Führerscheins bei Abholung. Im Falle der Anmietung eines Angelboots mit Trailer bestätigt der Mieter bei Übergabe, dass das KFZ, welches den Trailer ziehen soll, über eine in Deutschland gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt.
Für die Anmietung von Mietgegenständen ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
Soweit erforderlich ist ein gültiger Sportbootführerschein (SBF Binnen) vorzulegen.
Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in Funktionsweise des Wasserfahrzeuges und dessen Benutzung.
Miete, Mietzeit, Kaution und Zahlung
Grundlage zur Berechnung der Miete ist die jeweils gültige Preisliste.
Abhol- und Rückgabezeiten werden individuell vereinbart und vorab per Mail/SMS oder WhatsApp bestätigt.
Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Mietgegenstands ist der Mietpreis inkl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten.
Bei Unterschreiten der Mindestmietzeit wird der Preis laut Preisliste für die Mindestmietzeit berechnet. Diese beträgt grundsätzlich 1 Tag.
In Abhängigkeit der Verfügbarkeit ist eine Änderung der Buchung auf eine andere Wasserfahrzeugklasse bis maximal 3 Tage vor dem in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Startmietdatum bei Verfügbarkeit kostenlos möglich. Bei kurzfristigeren Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 49,00 EUR.
Als Zahlungsmittel vor Ort wird Barzahlung akzeptiert. Bei Online-Buchungen kann die Zahlung zusätzlich über Zahlungsanbieter wie Kredit- oder Debitkarte, Paypal und ApplePay erfolgen. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Mieters ausgestellt sein.
Bei Abholung des Mietgegenstands ist eine Sicherheit in bar erforderlich. Sollten mehrere Artikel gebucht werden, wird nur die jeweils höchste Kaution einmalig fällig. Die Höhe der Kaution ist von den ausgewählten Mietgegenständen abhängig und richtet sich nach nachstehender Tabelle:
Mietgegenstand: Kaution |
QuickSilver 450 SF: 600 EUR |
Alba 440F: 600 EUR |
Alba 460C: 600 EUR |
SUPJAK V" - Pro Angler: 250 EUR |
Starter-Bundle: 500 EUR |
Weekend-Bundle: 600 EUR |
Rutencombos: 100 EUR |
Folgende Gebühren fallen bei einer Stornierung an:
Ab 21 Tage vor Mietbeginn fallen 50% der Mietkosten an.
Ab 14 Tage vor Mietbeginn fallen 100% der Mietkosten an.
Abholung und Rückgabe
Abhol- und Rückgabeort ist 33161 Hövelhof. Sollte ein abweichender Ort für die Abholung/Rückgabe des Mietgegenstands vereinbart werden, so ist diese Vereinbarung gesondert im Vorfeld schriftlich zu treffen. Der Transfer wird dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Grundlage der Berechnung ist eine KM-Pauschale von 0,35 EUR/km Transferstrecke sowie eine allgemeine Aufwandspauschale von 49,00 EUR.
Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR berechnet.
Bei Rückgabe an einem nicht vereinbarten Rückgabeort wird dem Mieter hierfür ein Schadensersatz in Höhe der Rückholkosten berechnet, die Anteria entstanden sind.
Benutzer- und Verhaltensregeln
Die Nutzung des Mietgegenstandes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter verpflichtet sich, die angegebene maximale Personenzahl der Boote nicht zu überschreiten.
Eltern oder andere Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigen Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und für deren Handeln verantwortlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Der Vermieter weist auf das Tragen von Schwimmwesten insbesondere für Nichtschwimmer sowie Kinder unter 8 Jahren hin.
Bei Benutzung des Mietgegenstands erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass der Mietgegenstand vom Bootsführer nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigen Zustand benutzt wird. Er ist eigenständig verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der Anteria für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Anteria richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 49,00 EUR fällig.
Die Nutzung eines eigenen Grills ist auf dem Mietgegenstand nicht zulässig.
Es gilt Rauchverbot.
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Diebstahl zu schützen.
Der Vermieter führt die Endreinigung der Mietgegenstände durch. Der Mieter verpflichtet sich, Boote, Trailer und Zubehör in dem gleichen Zustand zurückzugeben, der dem Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe entspricht. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstands (z. B. Schlamm, nicht entsorgter Müll), die eine Sonderreinigung des Mietgegenstands erfordert, leistet der Mieter Anteria eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 49,00 EUR. Diese Gebühr kann von der Kaution einbehalten werden.
Haftungsbedingungen
Haftpflichtversicherung
Der Schutz für den Mietgegenstand erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme von 50 Mio. EUR, Personenschäden max. 25 Mio. EUR und ist auf EU-Binnengewässer beschränkt.
Kaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz)
Wasserfahrzeuge sind gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigungen kaskoversichert.
Sonstige Gebühren
Mietgegenstände mit Verbrennungsmotoren werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter den Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Boot nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vermieter die vollständige Betankung eigenständig durchführen und den daraus entstehenden Betrag dem Mieter mit der Mietendabrechnung in Rechnung stellen. Berechnungsgrundlage ist der marktübliche Kraftstoffliterpreis sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,00 EUR. Der Rechnungsbetrag darf mit der Kaution verrechnet werden.
Der Mieter hat bei Benutzung von kostenpflichtigen Gewässern für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Gebühr zu sorgen.
Darüberhinaus gelten unsere AGB.